Abmahnfalle vermeiden und Google Fonts lokal einbinden
Weiterhin gibt es u.a. von einem Berliner Rechtsanwalt eine Abmahnwelle wegen des unerlaubten Einsatzes von Google Fonts lt. DSGVO (Schrifttypen für den Text). Das Problem bei falscher Verwendung wäre dann eine direkte Verbindung zum amerikanischen Googleserver, um diese Fonts für die Darstellung von Text auf den Internetseiten zu laden. Die betreffenden Schriftfonts sind jedoch auf allen von uns betreuten Webpräsenzen auf unseren eigenen Webservern installiert, sodass keine Verbindung zu Google hergestellt werden muss und somit auch nicht unerlaubt Google Schriften geladen werden. Außerdem haben wir zur Vermeidung solcher Verbindungen ein zusätzliches Sicherheitstool für Ihre Webpräsenz installiert. Auf allen Seiten müssen wir daher die Google Fonts lokal einbinden.
Rechtliche Informationen
Eine Empfehlung, wie Sie oder Ihre Geschäftspartner mit einer evtl. Abmahnung umgehen sollten, dürfen wir nicht geben, da wir als Medienagentur keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Hier aber zu Ihrer Information die Seite der Rechtsanwaltskanzlei, mit der wir einen Beratungsvertrag haben. Auf der Seite finden Sie einen Scanner, mit dem Sie selbst auch gern Ihre Homepage checken können. Außerdem erhalten Sie auf dieser Seite wichtige rechtliche Informationen zum Thema und auch einige Handlungsmöglichkeiten.
Hier finden Sie rechtliche Informationen und auch zwei gute Websitechecker:
![Google Fonts lokal einbinden Google Fonts lokal einbinden](https://schneider.media/wp-content/uploads/2022/11/google-fonts.jpg)
Google Fonts lokal einbinden und die beliebtesten Beiträge im Media Blog
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