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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Schneider Media GmbH
Zittauer Straße 27, 99091 Erfurt

im Folgenden: Schneider Media GmbH

 

  1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden geschlossen werden.

1.2 Schneider Media GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden.

1.3 Schneider Media GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4 Schneider Media GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Schneider Media GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Schneider Media GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Schneider Media GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

 

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kunde der Schneider Media GmbH Texte, Bilder, Grafiken, Videos oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte und Veröffentlichungsrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Schneider Media GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Schneider Media GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte, Fotos etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Schneider Media GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Durch das mündliche oder schriftliche Beauftragen zum Einpflegen von Inhalten auf deren Internetseiten stellt der Kunde die schneider.media somit frei von allen etwaigen Ansprüchen Dritter. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Texte, Daten, Werke (z.B. die Texte für das Impressum und die Datenschutzerklärung sowie Grafiken, Fotos und Abbildungen etc.) vollständig und korrekt mitzuteilen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Texte, Grafiken, Fotos, Videos, etc.) selbst verantwortlich und stellt diese Schneider Media GmbH rechtzeitig in geeigneter Form (digital, maschinenlesbar) zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Schneider Media GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.

2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Schneider Media GmbH zu stellenden – Vertrag im Laufe der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete, aber notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Schneider Media GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Schneider Media GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Recherche sowie erstellte Texte) in Rechnung stellen.

 

 

  1. Webseiten- und Onlineshop-Erstellung (agil)

3.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und/oder Onlineshop-Erstellung (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Gegenstand von Verträgen zur Webseitenerstellung zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung und Betreuung neuer Webseiten. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Alle Webseiten sind responsiv, also für Desktop und mobile Endgeräte optimiert.

3.4 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde in der Regel bei Schneider Media GmbH zunächst eine Anfrage mit einer kurzen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen bzw. Kommunikationsziele. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Schneider Media GmbH dar. Schneider Media GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Schneider Media GmbH kommt ein Vertrag zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden zustande.

3.5 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Schneider Media GmbH nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und in schriftlicher Form Kundenwünsche äußern, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Schneider Media GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert schriftlich vereinbart und vergütet werden.

3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Schneider Media GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von Schneider Media GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Schneider Media GmbH vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form (digital, maschinenlesbar) zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Schneider Media GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.9 Ein Anspruch auf die Herausgabe von Software oder deren Bestandteilen, Dateien jeglicher Art, Datenbanken, Backups, Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen und sonstiger Zusatzdokumentation besteht grundsätzlich nicht.

3.10 Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung und Betreuung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

 

 

  1. Wartung und Betreuung von Webpräsenzen und Onlineshops

4.1 Nach Fertigstellung der Webseiten oder einzelner Teile hiervon kann Schneider Media GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Jedoch ist weder Schneider Media GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Schneider Media GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.3 Schneider Media GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen, die nicht im Verantwortungsbereich von Schneider Media GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4.4 Die Wartung umfasst – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Schneider Media GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

 

 

  1. Domainregistrierung

5.1 Schneider Media GmbH bietet dem Kunden mehrere Dienstleistungen zur Domainregistrierung an. Der spezifische Leistungsumfang (Domains, Emails, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.

5.2 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt – vorbehaltlich individueller Absprachen – zwischen der Schneider Media GmbH bzw. dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle (i.d.R. Ionos) zustande. Schneider Media GmbH kann auf Wunsch des Kunden als Vermittler tätig werden, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.3 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt, unabhängig davon, ob die Domain vom Kunden selbst oder der Schneider Media GmbH registriert wurde. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist durch die Schneider Media GmbH nicht geschuldet.

5.4 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Schneider Media GmbH wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

 

 

  1. Webhosting

6.1 Schneider Media GmbH bietet dem Kunden alle notwendigen Hostingleistungen für die Webpräsenz (Internetseite oder Onlineshop) an. Der spezifische Leistungsumfang wie Domains, Subdomains, Emails, Webspace, Traffic, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Schneider Media GmbH ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Schneider Media GmbH im Falle einer Beauftragung als Hoster die alleinige Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems und des Content Management Systems.

6.3 Die Verfügbarkeit der von Schneider Media GmbH zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Schneider Media GmbH nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Schneider Media GmbH etc.).

6.4 Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Schneider Media GmbH zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Schneider Media GmbH hat diesen zu vertreten.

 

 

  1. Gestaltung von Printprodukten

7.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den inhaltlichen Vorgaben des Kunden (z.B. Prospekte, Flyer, Banner, Plakate, Schilder, KFZ, Logo, etc.). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.

7.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Schneider Media GmbH in der Regel zunächst eine schriftliche Anfrage mit einer Beschreibung der von ihm gewünschten Leistung und Kommunikationszieles. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Schneider Media GmbH dar. Schneider Media GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Schneider Media GmbH kommt ein Vertrag zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden zustande.

7.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben schriftlich konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Schneider Media GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

7.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Schneider Media GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks, in Form einer schriftlichen Imprimatur, auffordern.

7.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von Schneider Media GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Fotos, Grafiken etc.) Schneider Media GmbH vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form (digital, maschinenlesbar) zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete, aber notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Schneider Media GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Schneider Media GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

7.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

7.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Schneider Media GmbH bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Gestaltungsleistungen nur die Lieferung der beauftragen Printauflage. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (Indesign, Photoshop, etc) oder einer Druckdatei (i.d.R. Offset-PDF). Zur Abstimmung und Dokumentation erhält der Kunde jeweils aktualisierte PDF im sRGB-Format.

 

 

  1. Video und Fotografie

8.1 Schneider Media GmbH erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.

8.2 Der Kunde stellt bei Schneider Media GmbH zunächst eine Anfrage mit einer Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Schneider Media GmbH dar. Schneider Media GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Schneider Media GmbH kommt ein Vertrag zwischen Schneider Media GmbH und dem Kunden zustande.

8.3 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Schneider Media GmbH schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

8.4 Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. Bildoptimierung) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen

8.5 Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.

8.6 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Schneider Media GmbH den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

8.7 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Schneider Media GmbH verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

8.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen (i.d.R. JPEG) Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o. Ä.) oder Zwischenstände der Bearbeitung hat der Kunde nicht.

8.9 Sofern Schneider Media GmbH die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Schneider Media GmbH dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, vermittelt die Schneider Media GmbH nur einen solchen Vertrag. Schneider Media GmbH tritt gegenüber dem Kunden und dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Schneider Media GmbH ist an diesem Vertrag nicht beteiligt.

Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video / Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Schneider Media GmbH haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister.

Die Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Schneider Media GmbH nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

 

  1. Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Schneider Media GmbH bietet dem Kunden auf Wunsch weitere Dienstleistungen im Bereich Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung (SEO) an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Schneider Media GmbH ausschließlich die Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Schneider Media GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen Content Marketing und Suchmaschinenoptimierung (SEO) nicht geschuldet.

 

 

 

 

  1. Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Schneider Media GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Schneider Media GmbH.

 

 

  1. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Schneider Media GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Schneider Media GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Schneider Media GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

 

 

  1. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Schneider Media GmbH. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Schneider Media GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

 

 

  1. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

  1. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

14.1 Schneider Media GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.

14.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Schneider Media GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Schneider Media GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen für den Kunden erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

14.3 Ferner ist Schneider Media GmbH berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Schneider Media GmbH erstellten bzw. betreuten Webseiten zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

 

  1. Vertraulichkeit

Schneider Media GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Schneider Media GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

 

  1. Haftung / Freistellung

16.1 Schneider Media GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Schneider Media GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Schneider Media GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Schneider Media GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Schneider Media GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

16.2 Der Kunde stellt Schneider Media GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Schneider Media GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

 

  1. Schlussbestimmungen

17.1 Die zwischen Schneider Media GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Schneider Media GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

17.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Schneider Media GmbH keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden.

17.4 Schneider Media GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Schneider Media GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

Stand: März 2023

 

 

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