Impressum Vorlage für Ihre Webpräsenz
Impressum und DSGVO – wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte für Ihre Impressum Vorlage. Das Impressum Ihrer Webpräsenz ist eine rechtlich vorgeschriebene Erklärung von Eigentum und Urheberschaft. Es existiert eine Impressumspflicht. Dabei muss das Impressum alle wichtigen bzw. relevanten Informationen enthalten. Fehlen Informationen oder sind diese mangelhaft, drohen empfindliche Abmahnungen von geschäftstüchtigen Rechtsanwälten oder Aufsichtsbehörden.
Bild von Markus Winkler auf Pixabay
Pflichtangaben Impressum beachten
Der Gesetzgeber fordert für alle Webpräsenzen ein Impressum mit ganz bestimmten Angaben. Diese Pflichtangaben Impressum beinhalten u.a. die Identität der Firma (z.B. einer GmbH), des Vereins oder auch von selbständigen Personen. Das Impressum ist also quasi wie eine amtliche Visitenkarte und dokumentiert damit alle rechtlich erforderlichen Angaben. Damit ist das Impressum auch ein wichtiges Marketingsignal für das Vertrauen der Kundschaft. Wenn Sie dieser Impressumspflicht nicht nachkommen, drohen empfindliche Abmahngebühren. Ein Impressum Beispiel finden Sie u.a. auf folgenden Seiten unserer verehrten Kundschaft. Impressum – was muss rein: Natürlich auch die Kontaktdaten, die Anschrift, die korrekte Firmenbezeichnung und der redaktionell Verantwortliche. Aber noch einiges mehr. Darum müssen Sie sich mit dem Impressum Service der schneider.media keine unnötigen Gedanken machen. Mit dem qualifizierten eRecht24 Premium Impressum-Generator sind alle Impressum Pflichtangaben enthalten.
Beispiele für eine rechtssichere Impressum Vorlage
Physiotherapie Erfurt - Andrè Kirschner
physiotherapie-im-rieth.de
Blog Altenpflege und Seniorenhilfe
pflege-hilfe-service.info
Heide-Camp Schlaitz am Muldestausee
heide-camp-schlaitz.de
Sichere Impressum Vorlage vom Fachanwalt nutzen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein richtiges Impressum zu bekommen. Die offensichtlichste wäre, einen Rechtsanwalt der Wahl zu beauftragen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen. Aber Vorsicht, das Onlinemarketing verlangt dediziertes Fachwissen und dieses wird nicht von jedem Anwalt einfach so gewährleistet. Besser ist es also, sich an einen Fachanwalt für Internetrecht zu wenden. Und auch dabei muss der redaktionell Verantwortliche beachten, dass das Impressum und die Datenschutzerklärung jedes Mal angepasst werden muss, wenn sich die Gesetzeslage ändert. Jeder weiß, dass ein solches Procedere mit dem Anwalt recht aufwendig ist und schnell ins Geld gehen kann.
Besser ist, von einem namhaften Internet-Rechtsanwalt einen s.g. Impressum-Generator für die Webpräsenz bzw. den Onlineshop zu verwenden. Diese gibt es zwar auch als kostenfreie Angebote im Internet, jedoch kennt man als Nutzer i.d.R. den Anbieter nicht und erhält auch keine Informationen zu Gesetzesänderungen und somit auch keine laufenden Aktualisierungen vom Impressum. Mit dem von schneider.media verwendeten eRecht24 Premium Impressum-Generator haben unsere Kunden die Möglichkeit, sehr einfach und preiswert ein rechtssicheres Impressum inkl. aller notwendigen regelmäßigen Aktualisierungen zu erhalten.
Lesen Sie auch unseren Beitrag über die Datenschutzerklärung.
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