Domain, Topleveldomain und Subdomain
Die Domain eines Unternehmens oder einer Organisation ist die Internetadresse für den Browser und für die Emailadressen. Für eine passende und verfügbare Firmendomain kann die schneider.media einen Domain Check durchführen und in Ihrem Auftrag eine Domain kaufen. Für die Recherche und das Einrichten muss man sich im Vorfeld für eine der vielfältigen Topleveldomains entscheiden, erst dann kann man sich eine Domain registrieren. Wenn diese gesichert ist, können dann die Emailadressen und bei Bedarf auch eine Subdomain eingerichtet werden.
Topleveldomain
Die Topleveldomain ist immer das, was nach dem Punkt kommt, die Domainendungen. Also z.B. die Bekanntesten .de, .com, .org, .info oder .net. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von diesen Topleveldomains, darunter viele neue regional oder branchenbezogene. Beispiele dafür wären u.a. .berlin, .media, .app, .blog oder .style. Nahezu wöchentlich kommen neue TLD hinzu, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt und ein Ende ist nicht abzusehen.
Beispiele Topleveldomains: mein-saunaaufguss.de, der-zahntechniker.com, eadips.org, schneider.media, schlauchweberei.at, hoseweaving.com, mangueradeincendios.com, refan.info oder lacoupe.style.
Domain
Eine Domain ist die Verbindung eines Namens oder einer Bezeichnung mit einer Topleveldomain. Dabei wird der Name vor den Punkt der TLD gesetzt. Jede Domain ist einzigartig, wird bei einer Behörde registriert und wird dann zu einer Webpräsenz weitergeleitet. In Deutschland ist für die Registrierung und Verwaltung die DENIC zuständig. Die Zieladresse des Webservers wird in s.g. Nameservern (DNS) hinterlegt. Den Namen für die Domain kann man sich frei ausdenken, allerdings darf der Name unter dieser TLD nicht bereits vergeben sein. Die schneider.media übernimmt gern für Sie die Recherche und Registrierung verfügbarer Intenetadressen.
Die gewünschte Domain sollte ein konkretes Marketingziel verfolgen und kann die Bezeichnung von Produkten und Leistungen enthalten, muss es aber nicht. Rechtsformen einer Firma wie GmbH oder Ortsbezeichnungen sind oft eher entbehrlich, besser ist es, einen signifikanten und kurzen Namen zu wählen. Auch die Mehrfachregistrierung des Namens mit allen möglichen Topleveldomains ist i.d.R. kaum dienlich, kostet also auch unnötig Geld. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel, siehe bosch-carservice-erfurt.de oder lebenshilfewerk-ilmenau-rudolstadt.de.
Unter der Domain werden die unterschiedlichen Emailadressen angelegt, also z.B. alfred-birnhuber@schneider.media. Die gewünschte Emailadresse wird bei dem Provider angelegt, welcher auch die Internetadresse hostet, es sei denn, man verwendet einen separaten Emailserver. Mit den Zugangsdaten und einem Verschlüsselungsprotokoll können die Emails weltweit abgerufen werden.
Beispiele: schwammstadt.de, pflege-hilfe-service.info, bosch-carservice-erfurt.de, lebenshilfewerk-ilmenau-rudolstadt.de, compark.de, wegebahnen.de oder fireupcycling.de.
Subdomain
Eine Subdomain kann genutzt werden, um regionale Niederlassungen oder Leistungsgruppen innerhalb einer Internetadresse zu klassifizieren. Die Unterteilung wird dabei wieder durch einen Punkt getrennt links davor gesetzt. Eine Subdomain kann auch auf ein bestimmtes Ziel, also eine separate Webpräsenz oder eine bestimmte Seite einer Präsenz weitergeleitet werden. Auch diese Adressen werden in der DNS hinterlegt.
Beispiele Subdomains: m.der-zahntechniker.com, ru.osw-eschbach.de, termine.schneider.media oder ara.osw-eschbach.de.
Domain, Topleveldomain & Subdomain und die beliebtesten Beiträge im Media Blog
Gesetzliche Email Archivierung lt. DSGVO
Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sind eindeutig und damit für Ihre Email Archivierung verbindlich. Die aktuelle DSGVO schreibt ein gesetzliche Aufbewahrungspflicht vor, so dass alle dienstlichen Emails archiviert werden müssen.
Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemediengesetz ab.
Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Diese neue Gesetz ergänzt den Digital Services Act der EU und löst das deutsche Telemediengesetz ab. Webseiteninhaber müssen jetzt reagieren und das Impressum und die Datenschutzerklärung aktualisieren.
Datenschutzgesetze lt. DSGVO rechtssicher machen
Die gesetzlichen Angaben in der Datenschutzerklärung sind heute kaum noch von einem juristischen Laien rechtssicher zu verfassen. Jetzt Ihre Datenschutzerklärung mit allen relevanten Angaben durch den Datenschutzgenerator eRecht24 von schneider.media erstellen lassen.
Impressum Vorlage für Ihre Webpräsenz
Das Impressum auf Ihrer Webpräsenz ist eine rechtlich vorgeschriebene Erklärung von Eigentum und Urheberschaft, sonst droht Ihnen eine Abmahnung. Die schneider.media bietet einen technischen Service für den rechtssicheren eRecht24 Premium Impressum-Generator an.
WordPress Login hat nicht funktioniert?
Sie wollten sich ins Backend Ihrer Webpräsenz einloggen und haben dabei aber eine Fehlermeldung erhalten? Nach Eingabe fehlerhafter Zugangsdaten sperrt dieses Tool das Wordpress Login zum Backendbereich für ca. 30 Minuten und gibt es in der Regel danach wieder frei. Bitte versuchen Sie nach Ablauf der Frist erneut …
Google My Business für bessere Sichtbarkeit
Google My Business dient der lokalen Bewerbung Ihres Unternehmens und bietet Informationen zu Ihren Leistungen, Produkten und aktuellen Angeboten sowie gesuchte Mitarbeiterprofile und Neuigkeiten rund um Ihr Geschäft.
Google Analytics für Ihre Homepage
Google Analytics zeigt Ihnen den Erfolg Ihrer Homepage. Wie hoch ist der Bekanntheitsgrad Ihrer Firma im Internet und wie sehr vertrauen Ihnen die Markteilnehmer? Was können Sie tun, um den Erfolg Ihrer Homepage weiter zu verbessern?