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Digitale-Dienste-Gesetz löst Telemediengesetz ab

Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Diese neue Gesetz ergänzt den Digital Services Act der EU und löst das deutsche Telemediengesetz ab.

Digitale-Dienste-Gesetz

Image by Gerd Altmann from Pixabay

Impressum und Datenschutzerklärung müssen aktualisiert werden.

Als Inhaber einer Homepage sind alle Unternehmen von dieser gesetzlichen Änderung betroffen und müssen unbedingt sofort reagieren. Das neue Gesetz (DDG) gilt seit Mitte Mai und zieht wichtige Änderungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung nach sich. Das bisherige Telemediengesetz oder auch TTDSG ist nicht mehr gültig. Um rechtswidrige Inhalte im Web zu vermeiden bzw. zu verhindern hatte die EU im Februar diesen Jahres den Digital Services Act verabschiedet. Das neue Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt dieses um wesentlich Bausteine und auferlegt den Betreibern von Onlinepräsentationen tiefgreifende Pflichten.

Was müssen Sie als Websitebetreiber jetzt tun? Das neue DDG enthält gesetzliche Bestimmungen, welche vorher in anderen Gesetzen geregelt waren, z.B. im Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Infolgedessen müssen alle Firmen zeitnah ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung aktualisieren. Wenn die Inhaber einer Homepage diese neuen Rechtsgrundlagen nicht korrekt in ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung einbinden, kann im schlimmsten Falle eine empfindliche Abmahnung drohen. Das Digitale-Dienste-Gesetz gilt für alle Unternehmen, welche sich online präsentieren.

Woher bekommt der Unternehmer rechtssichere Texte?

Um im Impressum und in der Datenschutzerklärung rechtssichere Texte zu verankern, benötigen die Betreiber einer Webpräsenz unbedingt rechtliche Unterstützung von einem Fachanwalt für Onlinemarketing. Als Unternehmer bzw. Verantwortlicher können Sie eine zertifizierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung beauftragen. Dazu zwei wichtige Anmerkungen: Das ist recht kostenintensiv und Sie müssen dieses Procedere wiederholen, sobald in der EU oder in Deutschland neue Gesetze veröffentlicht werden. Also keine gute Lösung.

Digitale-Dienste-Gesetz
Digitale-Dienste-Gesetz

Ist Ihr Datenschutz & Impressum immer aktuell und rechtssicher?

Das ist recht schwer zu sagen und für den Laien oft unzumutbar. Als Medienagentur darf die schneider.media keine Rechtsberatung durchführen, auch das ist gesetzlich streng geregelt. Daher arbeiten wir für unsere Kunden mit namhaften Fachanwälten für Onlinerecht zusammen und erhalten von dieser Rechtsanwaltskanzlei die notwendigen Formulierungsbausteine und regelmäßige Informationen zu gesetzlichen Veränderungen. Sobald wichtige Anpassungen im Impressum oder in der Datenschutzerklärung notwendig sind, werden wir informiert und können die Texte zu einem günstigen Preis für Sie aktualisieren. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in diesen beiden Beiträgen:

 

Bitte kontaktieren Sie uns per Email oder telefonisch. Wir unterbreiten Ihnen gern Ihr individuelles Angebot für rechtssichere Text im Impressum und in der Datenschutzerklärung.

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