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Datenschutzgesetze lt. DSGVO rechtssicher machen

Die Datenschutzgesetze sind in Europa in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgeschrieben und müssen auf jeder Website alle relevanten Informationen beinhalten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in der Datenschutzerklärung sind heute kaum noch von einem juristischen Laien rechtssicher zu verfassen. Dafür verwenden die Profis für Ihre Kunden einen Datenschutzgenerator.

Datenschutzgesetze

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Datenschutzerklärung Vorlage für Ihre Websites

Eine professionelle und rechtssichere Datenschutzerklärung Vorlage bekommen Sie nur von einem Fachanwalt für Internetrecht. Ein normaler Anwalt für Familien- oder Zivilrecht ist bei der Datenschutzerklärung auf Websites auch gern mal überfordert. Die Sicherheit und der Schutz von personenbezogenen Daten spielt bei der Verarbeitung in den Unternehmen eine wichtige Rolle. Im Datenschutzgesetz wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Ihrer Kunden festgeschrieben. Neben den Vorgaben in der DSGVO und der ePrivacy Verordnung sind außerdem die Datenschutzhinweise lt. dem Bundesdatenschutzgesetz zu beachten.

Daten und Informationen im juristischen Sinne sind alle relevanten und sensiblen Daten der Nutzer des Website und Ihrer Kunden. Neben der Webpräsenz ist die Datensicherheit in den unternehmerischen Prozessen, z.B. im Vertrieb und der Akquisition  zu beachten. Eine mangelhafte Datenschutzerklärung oder Verstöße gegen die Datensicherheit werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Neben den amtlichen Aufsichtsbehörden im Bundesland und im Bund sind auch geschäftstüchtige Anwälte unterwegs, um im Fall des Falles eine hübsche Abmahnung zu versenden. Widerspruch ist in aller Regel zwecklos und und ruft nur weitere eigene teure Anwaltskosten hervor.

Beispiele für eine rechtssichere Datenschutzerklärungen

Datenschutzgenerator für rechtssichere Angaben

Jede Webpräsenz und jeder Onlineshop von Unternehmen und selbständigen Personen sollte unbedingt über eine rechtssichere Datenschutzerklärung verfügen. Die redaktionell verantwortliche Person und häufig genug auch der Hausanwalt kann die Vielzahl der zu beachtenden Informationen kaum liefern. Ausschließlich ein Fachanwalt für Internetrecht und Onlinemarketing kann Ihnen alle erforderlichen Fakten für Ihre Datenschutzseite erstellen. Die Komplexität dieser Aufgabe wird einem vollends bewusst, wenn man sich die rechtssicheren Datenschutzerklärungen durchliest, welche die schneider.media als technische Dienstleistung im Auftrag Ihrer Kunden erstellt hat.

Speicherung von Personendaten

Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist ein Gesetz, das seit Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union gilt. Es geht darum, die persönlichen Daten von Personen bzw. Kunden zu schützen. Das sind alle Informationen, die von den Unternehmen genutzt werden, um Interessenten und Kunden zu identifizieren. Neben alltäglichen Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer und Email gehört dazu z.B. auch die IP-Adresse, welche u.a. wichtige Informationen über den Standort des Users verraten könnte. Deswegen müssen die IP-Adressen beim Erfassen bereits anonymisiert werden, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht mehr möglich ist. Für die Erfassung und Speicherung von Personendaten muss das Unternehmen eine plausible Nutzungskonzeption vorweisen können, u.a. für die Akquise oder für den Vertrieb. Der Nutzer hat das Recht zu erfahren, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange diese Informationen gespeichert werden. Alle Daten müssen im Unternehmen sicher aufbewahrt werden und der Kunde hat das Recht auf Löschung seiner Daten.

Datenschutzgenerator von eRecht24

Die rechtlichen und finanziellen Vorteile eines professionellen Datenschutzgenerators liegen auf der Hand. Wir empfehlen unseren Kunden den Datenschutzgenerator von eRecht24. Dahinter steht eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands im Bereich von Internetrecht und Rechte im Onlinemarketing. Das Team von Fachanwälten stellt uns als Premium-Partner von eRecht24 einen Datenschutzgenerator zur Verfügung, mit dem wir als rein technische Dienstleistung für unsere Kunden eine rechtssichere Datenschutzerklärung erstellen können und diese auch regelmäßig entsprechend der gesetzlichen Änderungen und Ergänzungen aktualisieren können. Ohne eine laufende inhaltliche Pflege von Datenschutzerklärung und Impressum besteht weiterhin die Gefahr, dass Informationen fehlen oder Angaben nicht mehr aktuell sind. Dann droht dem Unternehmen eine Abmahnung und somit finanzieller Schaden.

Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema Impressum-Generator von eRecht24.

Die schneider.media als Premium Partner nutzt im Auftrag seiner Kunden den Datenschutz-Generator von eRecht24.

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